Geldwäschegesetz

Geldwäsche: Als Immobilienmaklerunternehmen ist stierhof 
immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz 
(GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung
die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. 
Hierzu ist es erforderlich, dass stierhof immobilien die relevanten 
Daten Ihres Personalausweises festhält und diese Kopien bzw. 
Unterlagen fünf Jahre aufbewahrt.